Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Dossenheim

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Dossenheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Dossenheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Luftaufnahme Dossenheim

Dienstleistungen

Hochschulzugang für Begabte ohne Hochschulreife - Zulassung zur Prüfung beantragen

Wenn Sie für ein bestimmtes Fachgebiet eine herausragende Befähigung besitzen, können Sie die allgemeine Hochschulreife über eine Begabtenprüfung erhalten.

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Sie findet einmal jährlich im Frühjahr an einem der Regierungspräsidien statt.

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • mindestens fünfjährige Berufstätigkeit nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung beziehungsweise mindestens siebenjährige Berufstätigkeit nach einer vorgezogenen Abschlussprüfung der beruflichen Ausbildung
    Die Führung eines Familienhaushaltes ist anderen Berufstätigkeiten gleichgestellt. Dies gilt für Haushalte
    • mit mindestens drei Personen oder
    • in Ausnahmefällen mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person.
  • besondere Eignung und angemessene, vielseitige Bildung
    Diese müssen Sie durch Unterlagen oder möglicherweise in einem Vorgespräch nachweisen.

Nicht teilnehmen dürfen Sie in folgenden Fällen:

  • Sie haben bereits erfolglos versucht, eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder Fachhochschulreife zu erlangen.
  • Sie besitzen eine fachgebundene Hochschulreife und haben die Möglichkeit, eine Ergänzungsprüfung zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife abzulegen.

Verfahrensablauf

Sie müssen sich schriftlich beim Kultusministerium anmelden. Dieses entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und weist Sie einem Regierungspräsidium zu.

Die schriftliche Prüfung umfasst:

  • ein von Ihnen gewähltes wissenschaftliches Fachgebiet
  • Deutsch
  • Mathematik oder eine Fremdsprache (Englisch, Französisch, Latein)

Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen 240 und höchstens 300 Minuten.

Nach Bestehen des schriftlichen Teils findet die mündliche Prüfung als Einzelprüfung statt. Sie erstreckt sich auf:

  • das gewählte wissenschaftliche Fachgebiet,
  • Mathematik, falls eine Fremdsprache schriftlich geprüft wurde, oder eine Fremdsprache, wenn Mathematik schriftlich geprüft wurde und
  • auf ein Fach aus der Fächergruppe 1 (Physik, Chemie, Biologie) oder auf ein Fach aus der Fächergruppe 2 (Geschichte, Erdkunde). Die Fächergruppe wird mit der Zulassung festgelegt. Das Prüfungsfach aus der Fächergruppe wählen die Bewerberinnen oder Bewerber.

Die mündliche Prüfung dauert üblicherweise eineinhalb bis zwei Stunden. Die Prüfungszeit verteilt sich etwa gleichmäßig auf die einzelnen Fächer.

Um die Prüfung zu bestehen, müssen Sie sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Prüfungsteil in jedem Fach mindestens fünf Punkte erreichen.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die allgemeine Hochschulreife.

Fristen

Bis zum 1. August für die Prüfung im darauffolgenden Jahr

Unterlagen

  • Lebenslauf mit ausführlichen Angaben über
    • den bisherigen Bildungsgang,
    • die ausgeübte Berufstätigkeit,
    • die wissenschaftliche Beschäftigung und
    • das erstrebte Berufsziel
  • sämtliche Schulabgangszeugnisse
  • Nachweise über Berufsausbildung und Berufsleistungen
  • Angaben über
    • das gewählte wissenschaftliche Fachgebiet,
    • die Schwerpunktgebiete in den einzelnen Fächern und
    • das beabsichtigte Studium
  • zwei Gutachten über die Befähigung, die Leistungen und den Bildungsstand, vor allem im gewählten Fachgebiet
  • die Versicherung, dass Sie an keiner der folgenden Prüfungen teilgenommen und nicht um Zulassung dazu nachgesucht haben:
    • ordentliche Abiturprüfung
    • Abiturprüfung für Schulfremde
    • Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis
    • Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife
  • ein Passbild
  • Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit

Hinweis: Sämtliche Zeugnisse müssen Sie in amtlich beglaubigter Kopie vorlegen. Die zuständige Stelle kann auch die Vorlage der Originale verlangen.

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

etwa einen Monat

Sonstiges

Weitere fachspezifische Hinweise können Sie dem Merkblatt zur Begabtenprüfung entnehmen.

Zuständigkeit

das Kultusministerium Baden-Württemberg

Freigabevermerk

20.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg