Dienstleistungen: Bürgerserviceportal Dossenheim

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
   
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer
 

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

 

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_youtube
  • Setzt zusätzliche Cookies für eine andere Domain (youtube.com)
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Dossenheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Medienbanner Wiedergabe oder Pausezustand

Dies ist ein technisches Cookie und dient dazu, Ihre Präferenz bezüglich der automatischen Wiedergabe von wechselnden Bildern oder Videos zu respektieren.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Dossenheim
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_imagebanner
  • hwbanner_cookie_banner_playstate
Luftaufnahme Dossenheim

Dienstleistungen

ZiE / VbG beantragen

Sie wollen bei einem Bauvorhaben in Baden-Württemberg ein Bauprodukt verwenden oder eine Bauart anwenden und haben dafür keinen gültigen Verwendbarkeits- oder Anwendbarkeitsnachweis? Beantragen Sie hier online eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg).

Bauprodukte oder Bauarten dürfen nur dann verwendet, das heißt, in ein Bauwerk eingebaut werden, wenn baurechtlich nachgewiesen wurde, dass sie Grundanforderungen erfüllen.

Diese Anforderungen betreffen:

  • mechanische Festigkeit und Standsicherheit
  • Brandschutz
  • Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
  • Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung
  • Schallschutz
  • Wärmeschutz

Als baurechtliche Nachweise für Bauprodukte gelten

  1. die Technischen Baubestimmungen (Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VwV TB),
  2. eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung,
  3. ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis,
  4. die mögliche Zuordnung des Bauproduktes zu Kapitel D der VwV TB,
  5. allgemein anerkannte Regeln der Technik,
  6. eine CE-Kennzeichnung, wenn die darin erklärten Leistungen den Anforderungen an das Bauvorhaben entspricht oder
  7. eine Europäische Technische Bewertung (European Technical Assessment – ETA).

Kann das Bauprodukt keinem der Nachweise 4 bis 7 zugeordnet werden oder weicht es wesentlich von den Nachweisen 1 bis 3 ab, brauchen Sie für das Bauprodukt eine Zustimmung im Einzelfall.

Als baurechtliche Nachweise für eine Bauart gelten

  1. die Technischen Baubestimmungen (VwV TB),
  2. eine allgemeine Bauartgenehmigung,
  3. ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder
  4. ein European Organisation for Technical Assessment (EOTA) Technical Report.

Kann die Bauart nicht dem Nachweis 4 zugeordnet werden oder weicht sie wesentlich von den Nachweisen 1 bis 3 ab, ist für ihre Anwendung eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung erforderlich.

Online Prozesse

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

  1. eine Zustimmung im Einzelfall für ein Baupordukt und beziehungsweise oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung für eine Bauart beantragen möchten und
  2. das Bauprodukt und beziehungsweise oder die Bauart bei einem Bauvorhaben gemäß der Landesbauordnung für Baden-Württemberg zum Einsatz kommen soll und
  3. Sie bei diesem Bauvorhaben beteiligt sind.

Verfahrensablauf

  1. Füllen Sie den Onlineantrag aus und laden Sie alle erforderlichen Unterlagen hoch.
  2. Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid oder die Aufforderung, Unterlagen oder Informationen nachzureichen.

Fristen

keine

Unterlagen

  • wenn vorhanden: Zulassungen, Prüfberichte, Gutachten, Pläne
  • ggf. Kostenübernahmeerklärung, sollten Sie als Antragsteller nicht die Gebühren des Verfahrens tragen

Kosten

150 - 7500 €, abhängig vom Aufwand für die Bearbeitung und der wirtschaftlichen und sonstigen Bedeutung des Antragsgegenstands.

Kostenlos ist der Antrag für:

  • Das Land Baden-Württemberg, die Bundesrepublik Deutschland
  • Gemeinden, Landkreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände in Baden-Württemberg
  • Kirchen
  • Verbände der freien Wohlfahrtspflege, Stiftungen

Bearbeitungsdauer

Die Landesstelle für Bautechnik bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge der Eingänge.

Sonstiges

keine

Zuständigkeit

Die Landesstelle für Bautechnik (Regierungspräsidium Tübingen - Referat 27) für ganz Baden-Württemberg.

Freigabevermerk

08.02.2024 Regierungspräsidium Tübingen